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Qualitätssicherung und Verbraucherschutz

Wie wollen und müssen Brauereien ihre Verbraucher aufklären? Inwiefern gewinnt die Sensorik im Brauprozess immer mehr an Bedeutung? Fragen wie diesen gehen wir für unsere Mitglieder nach und informieren konzentriert und auf den Punkt über Relevantes.

Qualitätsstandards und Verbraucherschutz in Brauereien

Auch in diesem Bereich greift die Gesetzgebung im Rahmen des Verbraucherschutzes in den Betriebsalltag der Brauereien ein. Zudem erwarten die Verbraucher eine hohe Qualität und Produktsicherheit. Und so gewinnen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und eine detaillierte technische Bieranalytik immer mehr an Bedeutung. Hier sind wir für Sie stets am Puls der Zeit und reagieren und informieren, wenn Änderungen anstehen.

So unterstützen wir Sie

Nachfrageentwicklung und Trends

Damit Sie trotz dieser herausfordernden Entwicklungen auf dem Bier-Markt weiterhin den Durchblick haben, stehen wir mit unserer Expertise an der Seite unserer Mitglieder.

Sensorik in der Lebensmittelbranche

Neben chemischen, mikrobiologischen und physikalischen Methoden sind sensorische Prüfungen für die Qualitätskontrolle von Produkten unverzichtbar. Wir informieren Sie!

Vom Reinheitsgebot über Herkunftsbezeichnungen

Die EU schützt die geografischen Angaben im Namen. Wenn Sie keine Strafen riskieren wollen, beraten wir Sie auch bezüglich der Herkunftsbezeichnungen fachkundig.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zu Qualitätssicherung und Verbraucherschutz.

  • Was ist drin im Bier?

    Ist ein Bier nach deutschem Reinheitsgebot gebraut, kann man sich sicher sein, dass es kein E 150 a-d (Zuckerkulör), E 210-E 213 (Benzoesäure), E 200-E 203 (Sorbinsäure) oder ähnliches wie E 220-E 228 Schwefeldioxidenthält. Gleichzeitig wissen wir, dass nur hochwertige Rohstoffe den Weg in das Bier finden. Trotzdem wird nicht nur wegen des Alkoholgehaltes darüber diskutiert, ob Bier gesund ist. Im Mittelalter war es das ohne Zweifel, den im Gegensatz zum Wasser als ungefiltertes Grundnahrungsmittel aus Brunnen und Flüssen bestand wegen des Brauprozesses beim Bier keine Gefahr von Infektionen. Doch in Zeiten, wo Alkohol grundsätzlich als ungesund deklariert wird, hat Bier ein Image Problem. Selbst das alkoholfreie Bier wollte eine Studie vor Kurzem in Verruf bringen und unterstellte Diabetes-Gefahr wegen Zuckergehalts. Den Unsinn dieser Studie deckten DBB und BVE schnell auf, denn alkoholfreies Bier im Zuckergehalt mit Wasser zu vergleichen, ist alles andere als seriös. Derart tendenziöse Berichterstattung über Bier und Brauereien aufzudecken, ist Aufgabe von uns und unserem Netzwerk.

  • Sind Nährwertangaben auf dem Bier-Etikett verpflichtend?

    Laut EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen alkoholfreie Biere und alkoholfreie Biermischgetränke mit weniger als 1,2 Volumenprozent Alkohol mit den Nährwertangaben deklariert werden. Verbraucherschützer kritisierten diese Ausnahmeregelung jedoch sehr erfolgreich, da alkoholhaltige Getränke aufgrund ihres Alkohol- und teils hohen Zuckergehalts reich an Kalorien seien. Die EU hat daher die Brauer in der EU zur Selbstverpflichtung gedrängt. Demnach versehen Brauer seit 2019 auf freiwilliger Basis auch alle Biere und Biermischgetränke auf dem Etikett mit der Angabe des Brennwertes (Kalorien/Joule). Abgesehen davon, dass nicht jeder die Selbstverpflichtung wahrnimmt, wird häufig nur der Energiegehalt, aber nicht der der Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz erwähnt, was Verbraucherschützer zu ändern versuchen.

  • Warum hilft die steigende Nachfrage nach alkoholfreiem Bier Brauereien nur bedingt?

    Da ein zunehmendes Gesundheitsbewusstsein bei jungen Menschen, aber auch bei alten Menschen zu einem geringeren Bierkonsum bundesweit geführt, versuchen immer mehr Brauereien über die Herstellung und den Verkauf von alkoholfreien Bier neben Limos und Biermischgetränken ihre Kapazitäten auszulasten und Umsätze zu stabilisieren. Dank neuer Technologien konnte hier inzwischen der Geschmack verbessert werden, indem beispielsweise durch spezielle Hefen und kontrollierte Gärprozesse kaum Alkohol entsteht, Aromen sich aber gleichzeitig besser entfalten können. Doch obwohl der Absatz von alkoholfreiem Bier stieg, sank der Bierabsatz insgesamt trotzdem. Zudem macht alkoholfreies Bier noch keine zehn Prozent dieses Bierabsatzes insgesamt aus. Und da immer mehr klassische Bier-Brauer ihre Produktpallette um alkoholfreies Bier, Limo und Biermischgetränke erweitern, steigt das Angebot und der Kuchen für jeden einzelnen wird selbst bei leicht steigender Nachfrage eher kleiner.

  • Warum kämpfen Brauer gegen Alkoholmissbrauch?

    Bier ist nicht nur auch traditionelles Lebensmittel und auch zugleich Kulturgut – schließlich haben Brauereien seit Jahrhunderten das Leben in Dörfern und Städten geprägt –, es kann auch durch den enthaltenen Alkohol zu Missbrauch führen. Die deutschen Brauer sind sich dieser Verantwortung bewusst und unterstützten daher seit Jahrzehnten Präventions-Kampagnen. Neben dem Brauer-Kodex sind Kampagnen wie „Bier bewusst genießen“, „Don’t Drink And Drive“, „Drink responsibly“, „Bier? Sorry. Erst ab 16“ und „Schwanger. Natürlich ohne Alkohol!“ Beleg für ein gelebtes Pflichtbewusstsein.

  • Was ist beim Reinheitsgebot und Herkunftsbezeichnungen zu beachten?

    Die deutschen Brauer können sich auf ihr Reinheitsgebot von 1516, das als ältestes, noch unverändertes Verbraucherschutzgesetz der Welt gilt, aus gutem Grund etwas einbilden (Details hierzu beim DBB). Bier nach dem Reinheitsgebot gebraut ist also ein Naturprodukt, auch wenn heutzutage natürlich der Brauprozess modernisiert wurde. Aromen, Farbstoffe, Stabilisatoren, Enzyme, Emulgatoren und auch Konservierungsstoffe sind verboten. Nach EU-Recht gilt Bier nach dem Reinheitsgebot also als „Traditionelles Lebensmittel“. Zusätzlich schützt die EU bei traditionellen Lebensmitteln die geografischen Angaben im Namen. Und so sind nicht nur die „Schwäbische Spätzle“, sondern auch das „Bayerische Bier“ geschützt. Pils hingegen ist keine Herkunftsbezeichnung, sondern eine Sorte infolge einer gewissen Brauart, auch wenn die einst böhmische Stadt Pilsen in Tschechien das bestimmt bedauert. „Berliner Weiße“ hingegen ist wie Kölsch“ eine geschützte geographische Herkunftsbezeichnung. Wenn Sie keine Strafen riskieren wollen, beraten wir Sie auch bezüglich der Herkunftsbezeichnungen fachkundig.

Bitte beachten Sie

Diese Fragen und Antworten können nur einen groben Umriss der Thematik liefern. Als Experten für Brauereiwirtschaft und -recht nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen und erarbeiten individuelle Lösungsansätze für Ihre Brauerei.

Für eine detaillierte Beratung zu Ihrer spezifischen Situation kontaktieren Sie uns gerne direkt.

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