Arbeitsverträge
Wer nicht klar formuliert, riskiert kosten- und zeitaufwändige Rechtsstreitigkeiten. Wir wissen, worauf Sie achten müssen.

Wir bringen Biere aus allen Regionen Deutschlands zu den Konsumenten – und unterstützen Brauereien dabei, den digitalen Vertrieb einfach und wirtschaftlich zu nutzen.
Ein Schwerpunkt der Dienstleistung des Verbandes liegt in den Bereichen Arbeitsrecht / Betriebsverfassungsrecht / Tarifrecht. Dies reicht von der Beratung für die inhaltliche Ausgestaltung von Arbeitsverträgen über die Formulierung von Betriebsratsanhörungen und Kündigungen bis hin zum Abfassen von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen, um nur einige Beispiele zu nennen. Darüber hinaus wird die Prozessvertretung in allen arbeitsrechtlichen Instanzen übernommen.
Als aktuelles Beispiel sind die zahlreichen Arbeitsgerichtsverfahren zum Thema Nachtschichtzuschläge in den Tarifgebieten Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen zu nennen. Tarifgebundene Brauereien unserer Mitgliedsverbände wurden im Jahr 2019 von Arbeitnehmern, die in der Nachtschicht arbeiten, auf Zahlung höherer Nachtschichtzuschläge (50 % statt 25 %) verklagt. Der Verband hat diesbezüglich in Berufungsverfahren vor Landesarbeitsgerichten und in Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) betroffene Mitgliedsbrauereien vertreten.
In einem Fall war die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR 1109/21 und 1 BvR 1422/23) nötig, die letztendlich in dem veröffentlichen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.02.2025 mündete und die Rechtsauffassung des Verbandes und der Arbeitgeber vollumfänglich bestätigte.
Wer nicht klar formuliert, riskiert kosten- und zeitaufwändige Rechtsstreitigkeiten. Wir wissen, worauf Sie achten müssen.
Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Sozialpläne müssen immer genau begründet und gewichtet sein. Auch hier können wir helfen.
Den Betriebsrat zu übergehen, kann schnell zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen. Wir beraten hier detailliert.
Ob Entgelttarif, Manteltarif, Rahmentarif; wir sind für Sie Verhandlungsführer bei den Verhandlungen mit den Gewerkschaften.
Fragen und Antworten zu Arbeits- und Tarifrecht.
Alles steht und fällt mit einer guten Vorarbeit und Begründung. So muss deutlich gemacht werden, dass die Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen gerechtfertigt ist, da die Abteilung des Arbeitnehmers tatsächlich wegfällt und es keinen vergleichbaren freien Arbeitsplatz gibt und auch die Sozialauswahl berücksichtigt wurde.
Werden Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung und Position beziehungsweise Vergleichbarkeit von Mitarbeitern bei der Sozialauswahl nicht gründlich genug berücksichtigt, kann dies eine Kündigungsschutzklage rechtfertigen. Um die soziale Schutzbedürftigkeit zu bewerten, ist oft ein Punktesystem sehr hilfreich. Wobei stets zu beachten ist, dass die Sozialauswahl grundsätzlich immer nur zwischen vergleichbaren Mitarbeitern, die also ähnliche Tätigkeiten ausüben, durchgeführt werden darf.
Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung besitzen zwar einen besonderen Kündigungsschutz, doch unter Beteiligung einer möglichen Scherbehindertenvertretung, Anhörung des Betriebsrates und Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes ist eine Kündigung möglich. Da das Integrationsamt nur prüft, ob die Kündigung im Zusammenhang mit der Schwerbehinderung steht, sind gut begründete betriebsbedingte Kündigungen nach Sozialauswahl möglich, vor allem wenn es keinen vergleichbaren freien Arbeitsplatz gibt.
Bitte beachten Sie
Diese Fragen und Antworten können nur einen groben Umriss der Thematik liefern. Als Experten für Brauereiwirtschaft und -recht nehmen wir uns Zeit für Ihr Anliegen und erarbeiten individuelle Lösungsansätze für Ihre Brauerei.
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