Biersteuer
Während bei der Sektsteuer der Alkoholgehalt zur Bemessung der konkreten Steuer relevant ist, ist es bei der Biersteuer der Grad Plato. Wir beraten Sie hier gerne.

Eine Brauerei muss sich nicht nur mit den regulären Steuern wie alle anderen Unternehmen auseinandersetzen, das Biersteuergesetz (BierStG) bietet eine ganz eigene bürokratische Herausforderung.
Neben den allgemeinen Steuervorschriften, denen Brauereien wie alle anderen Unternehmen unterliegen, besteht die Besonderheit einer Biersteuerpflicht.
In Deutschland erhebt die Zollverwaltung die Biersteuer. Es handelt sich um eine indirekte Verbrauchssteuer , die im Gegensatz zu sonstigen Verbrauchssteuern nicht dem Bund , sondern den Bundesländern zufließt. Die Historie der Biersteuer reicht bis in das Mittelalter zurück. Heute regelt das Biersteuergesetz die Erhebung . Bemessungsgrundlage ist der sog. Stammwürzegehalt des Bieres. Besteuert werden Bier und Mischungen von Bier mit alkoholfreien Getränken, jedoch nicht alkoholfreies Bier.
Während bei der Sektsteuer der Alkoholgehalt zur Bemessung der konkreten Steuer relevant ist, ist es bei der Biersteuer der Grad Plato. Wir beraten Sie hier gerne.
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Fragen und Antworten zu Steuern und Zoll.
Während bei der Sektsteuer (übrigens : auf Wein wird keine Steuer erhoben) der Alkoholgehalt zur Bemessung relevant ist, ist es bei der Biersteuer der Grad Plato. Im Jahr 1900 erstellte der damalige Direktor des Deutschen Instituts für Maße und Gewichte, Fritz Plato, eine Tabelle zur Ermittlung des Stammwürzegehalts in Bier. Der Zoll nimmt diese als Basis und erhebt aktuell einen Regelsteuersatz pro Hektoliter ( 100 l) von 0,787 Euro je Grad Plato. Ausgehend von einem Pils mit 11 Grad Plato beläuft sich die Biersteuer für einen hl Pils auf 8,7 Euro, d.h. für einen Liter auf 8,7 Cent.
Bockbier und in der Regel auch Weizenbier haben einen höheren Stammwürzegehalt als Pils, somit erhöht sich die Biersteuer.
Nein, es kommt auf die Produktionsmenge an. Es gilt die sog. „ Biersteuermengenstaffel „ gem §2 Biersteuergesetz. Damit sollen unabhängige kleine und mittlere Brauereien, deren Jahresproduktionsmenge weniger als 200.000 hl beträgt, gegenüber Braukonzernen teilweise finanziell entlastet werden Der niedrigste Satz liegt seit dem Jahr 2023 bei 50 % der regulären Biersteuer und gilt für Brauereien mit einer Jahresproduktion von bis zu 5000 hl, 60 % bei 10.000 hl, 70 % bei 20.000 hl und 75 % bei 40.000 hl.
Grundsätzlich nein, es sei denn, er verkauft das Bier und / oder produziert mehr als 5000hl im Jahr. Dann ist eine Zollanmeldung beim Zollamt vorzunehmen.
Die Verordnung (EU)
Bitte beachten Sie
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